Die Strafe von 74 Peitschenhieben gegen die iranische Sängerin Parastoo Ahmadi wurde bestätigt, nachdem sie bei ihrem viralen „imaginären Konzert“ ohne Hidschab aufgetreten war.
Was wie ein aufwendig inszeniertes Musikvideo ohne Publikum aussah, endete mit einer Strafe, die beinahe mittelalterlich klingt. Ein iranisches Berufungsgericht hat eine Strafe von 74 Peitschenhieben gegen die Sängerin Parastoo Ahmadi bestätigt, weil sie bei einem Onlinekonzert ohne den vorgeschriebenen Hidschab aufgetreten war. Zudem darf sie zwei Jahre lang weder im audiovisuellen Bereich arbeiten noch den Iran verlassen. Laut Ahmadi und iranischen Medienberichten ist die jüngste Entscheidung rechtskräftig und vollstreckbar.
Der Fall geht auf Dezember 2024 zurück. Damals trat Ahmadi schwarz gekleidet und mit unbedecktem Haar in einer historischen Karawanserei vor laufenden Kameras auf. Sie sang in einem leeren Raum. Es gab weder zahlende Besucher noch ein jubelndes Publikum oder einen herkömmlichen Konzertsaal. Dafür gab es YouTube – und schließlich Millionen Menschen, die zusahen.
Das „imaginäre Konzert“, das sehr reale Folgen hatte
Ahmadi bezeichnete den rund 27-minütigen Auftritt als „imaginäres Konzert“. Begleitet von männlichen Musikern sang sie iranische Volkslieder und patriotische Stücke in der Karawanserei Deir Gachin in der Provinz Qom. Die Kulisse war schlicht: schwarz gekleidete Musiker, ein Perserteppich, alte Backsteinarchitektur und mittendrin Ahmadi ohne Kopftuch.
Gerade diese Schlichtheit machte das Video so eindrucksvoll. Ahmadi verstieß dabei gegen mehrere Vorschriften gleichzeitig. Im Iran müssen Frauen in der Öffentlichkeit die geltenden Hidschab-Vorschriften einhalten. Auch Sologesang von Frauen vor gemischtem Publikum ist seit der Islamischen Revolution von 1979 stark eingeschränkt. Durch die Veröffentlichung im Internet wurde der leere Veranstaltungsort faktisch zu einer öffentlichen Bühne.
Ahmadi machte kaum einen Hehl aus ihrem Vorhaben. Vor dem Auftritt erklärte sie, für das Land zu singen, das sie liebe, sei ein Recht, auf das sie nicht verzichten könne. Das Konzert wurde am 11. Dezember 2024 hochgeladen und verbreitete sich rasant in den sozialen Medien, obwohl der Zugang zu YouTube im Iran eingeschränkt ist.
Die Behörden reagierten fast umgehend. Ein Verfahren wurde angekündigt, Berichten zufolge wurde Ahmadis Wohnung durchsucht, und wenige Tage später wurde sie im Norden des Iran festgenommen. Auch die Musiker Ehsan Beiraghdar und Soheil Faghih-Nasiri wurden in Gewahrsam genommen. Alle drei kamen später wieder frei, doch das Verfahren lief weiter.
74 Peitschenhiebe und zwei Jahre Berufsverbot
Im Juni 2026 verurteilte ein Strafgericht in Qom Ahmadi sowie Mitglieder des Musik- und Produktionsteams des Konzerts zu 74 Peitschenhieben, einem zweijährigen Ausreiseverbot und einem zweijährigen Verbot künstlerischer Tätigkeiten. Von IranWire zitierte Gerichtsunterlagen verwiesen unter anderem auf Artikel 638 des iranischen Islamischen Strafgesetzbuchs und Artikel 743 des Gesetzes gegen Computerkriminalität. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, durch die Veröffentlichung angeblich „vulgärer und unmoralischer“ Inhalte im Internet gegen die öffentliche Sittlichkeit verstoßen zu haben.
Gegen das Urteil konnte zunächst Berufung eingelegt werden. Dieser Weg scheint nun versperrt. Am 25. September erklärte Ahmadi, die 16. Kammer des Berufungsgerichts der Provinz Qom habe im Fall des Karawanserei-Konzerts ihre endgültige Entscheidung getroffen. Auch Berichte unter Berufung auf die Teheraner Zeitung Ham-Mihan besagten, dass die Berufung abgewiesen und die Prügelstrafe, die Reisebeschränkungen sowie das Berufsverbot bestätigt worden seien.
Laut Ahmadis Schilderung, über die EFE berichtete, betrifft das rechtskräftige Urteil auch vier Musiker und vier weitere am Konzert beteiligte Personen. Einige Berichte nennen leicht abweichende Zahlen zur Anzahl der Angeklagten. Die zentrale Strafe gegen Ahmadi – 74 Peitschenhiebe sowie zwei Jahre Reise- und Berufsbeschränkungen – wurde jedoch übereinstimmend berichtet.
Ein Konzert, das weit über einen leeren Raum hinauswirkte
Der Zeitpunkt macht das Urteil besonders bemerkenswert. Seit dem Tod von Mahsa Amini im Gewahrsam der Sittenpolizei im Jahr 2022, der die landesweiten Proteste unter dem Motto „Frau, Leben, Freiheit“ auslöste, zeigen sich iranische Frauen zunehmend ohne Kopftuch in der Öffentlichkeit. Die Durchsetzung der Vorschriften schwankt seitdem. Aktuelle Berichte beschreiben eine sichtbar lockerere Kontrolle der Kleidervorschriften in Teilen des Iran, obwohl die gesetzlichen Hidschab-Pflichten weiterhin bestehen.
Ahmadis Fall ist zugleich Teil einer umfassenderen Auseinandersetzung um die Freiheit der Kunst. Laut Human Rights Watch verhängen iranische Behörden weiterhin Strafen mit Peitschenhieben. Die Organisation bezeichnet solche Körperstrafen als Folter im Sinne des Völkerrechts. Die iranischen Behörden begründen Verfahren wie das gegen Ahmadi hingegen mit Verstößen gegen die öffentliche Moral, religiöse Vorschriften und Regeln für künstlerische Auftritte.
Das ungewöhnliche Detail im Zentrum der Geschichte bleibt das fehlende Publikum: Ahmadi brauchte keine ausverkaufte Arena, um ein öffentliches Ereignis zu schaffen. Eine Kamera und eine Internetverbindung reichten aus. Fast zwei Jahre nachdem sie in der alten Karawanserei stand und in einen ansonsten leeren Raum sang, hat ihr Auftritt noch immer Folgen, die weit darüber hinausreichen.
