Zu 75% gewonnen: YouTuberin wird im Rechtsstreit mit BookTok-Verlag größtenteils recht gegeben

YouTuberin Jen kritisierte in einem Video den "Vajona" Verlag ... und kassierte dafür sofort eine Abmahnung.

Jennifer Hügel
Jen befindet sich aktuell in einem Rechtsstreit mit dem "Vajona" Verlag | JKHuegel via YouTube

Jennifer Hügel, besser bekannt als “Jen” begann vor gar nicht allzu langer Zeit ihre sozialkritischen Inhalte auf YouTube hochzuladen, schaffte es jedoch schon nach ca. eineinhalb Jahren sich mit dem BookTok-Verlag “Vajona”, welcher hauptsächlich Dark Romance Titel publiziert, anzulegen.

In ihrem Video behauptet sie unter anderem, dass die Verträge stark vom Branchenstandard abweichen, eine Art “Mundtot-Klausel” enthalten und ehemalige Mitarbeiter*innen unter Druck gesetzt zu haben. Der Verlag reagierte mit einer einstweiligen Verfügung.

Zu 75% gewonnen

Auf ihrem Instagram Kanal teilte Jen vor wenigen Tagen ein Update: der Begriff “Ausbeutung” ist als Meinungsäußerung zulässig. Der YouTuberin wird zu 75% Recht gegeben und die einstweilige Verfügung des Verlags wurde abgewiesen. Nach sechs Wochen fällt Jen endlich ein Stein vom Herzen. Dies bedeutet für sie, dass ihr “recherchierter Beitrag im Grunde genommen in Ordnung zu sein scheint.”

Unter anderem zeigte der Verlag Jens Nutzung der Bilder der Geschäftsführerin Vanessa Lipinski an, doch auch in diesem Punkt wurde der YouTuberin aufgrund von Lipinskis Stellung – als Geschäftsführerin zählt sie vermutlich als Person der Öffentlichkeit – zugestimmt.

Jegliche weitere Kritik an der Arbeitsweise des Verlags wird als “Meinungsäußerung” gewertet und ist somit zulässig.

Zu 25% verloren

In vier Teilaspekten von zehn Streitpunkten – ca. 25% – stimmte das Gericht jedoch auch dem Vajona Verlag zu. Insgesamt musste Jen ca. eineinhalb Minuten aus ihrem Hauptvideo entfernen und einige ihrer Kurzvideos löschen. Einige ihrer Behauptungen darf Jen nicht wiederholen, worauf sie noch einmal in einem längeren YouTube-Video genau eingeht.

(Kein) Statement des Verlags

Auf Instagram meldete sich vor einigen Tagen zum ersten Mal der Verlag selbst zu Wort. Warum es erst jetzt dazu kam, wird folgendermaßen begründet: “Wir haben uns deshalb bewusst dafür entschieden, uns nicht auf öffentliche Schlagabtausche einzulassen. Stattdessen haben wir geprüft, abgewogen und dort gehandelt, wo wir Grenzen überschritten sahen.”

In der Bildunterschrift wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein “Statement” handle, obwohl Jennifers Name bereits auf dem zweiten Slide erwähnt wird.

Weiterhin wird behauptet, nur gegen “falsche Tatsachenbehauptungen und Verletzungen” vorgegangen zu sein. Auch wird Jens Recherche angezweifelt und nach mehr Unterlagen und Beweisen verlangt. Zudem empfanden die Mitarbeiter*innen die “öffentliche Darstellung teilweise als Diffamierung”, weshalb sich der Verlag dazu entschied, rechtlich gegen ihre größte Kritikerin vorzugehen.

Sophie Prößl
Sophie Prößl