München fordert kostenpflichtige Lizenz für Wiesn-Influencern

Wilde Werbung verboten: Wer dieses Jahr auf der Wiesn mit Content Geld verdienen will, braucht zwingend eine Lizenz!

Oktoberfest Menschenmasse
Trotz des Andrangs hat die Stadt ein genaues Auge auf Influencer. | © Manuel Joseph via Pexels

Das Münchner Oktoberfest steht kurz bevor: Am 19. September ist Anstichtag auf der Theresienwiese. Das weltbekannte Spektakel zieht jährlich zahlreiche reichweitenstarke Influencer in seinen Bann, was nun die Stadt München verstärkt auf den Plan ruft. Sämtliche ungenehmigte Werbeaktivitäten sind auf dem gesamten Gelände untersagt. Für kommerzielle Shootings, werbliche Product Placements oder gesponserte Beiträge braucht es eine kostenpflichtige Lizenz. Viele Creator fragen sich nun kurz vor dem Start, was auf der Wiesn überhaupt noch erlaubt ist.

Das Oktoberfest als geschützte Marke

Wer als Influencer Geld aus Wiesn-Content schlagen will, muss eine Lizenz erwerben. Die Abwicklung läuft über die von der Stadt beauftragte Brandness GmbH, wobei der Kostenpunkt je nach Reichweite und Anzahl der Markenpartner im Einzelfall verhandelt wird. Da durch die restriktive Durchsetzung Unklarheiten entstanden sind, klären Content-Creator wie Vanessa Tamkan und Cathy Hummels, deren eigener „WiesnBummel“ offiziell lizenziert ist, auf Instagram über die Details auf

Wichtig zu wissen: In den Festzelten gilt keine einheitliche Regelung, da dort jeder Wirt sein eigenes Hausrecht durchsetzt. Die Stadt München besitzt zudem seit 2021 die europaweiten Markenrechte für Begriffe wie „Oktoberfest“und „Wiesn“. Wer diese Begriffe nutzt, um den Absatz von Drittprodukten werblich zu fördern, benötigt zwingend eine Lizenz.

Bei Verstößen droht neben einer erhöhten Nachlizenzierung eine Abmahnung sowie im Ernstfall ein Bußgeld durch die Behörden. Intensive Marktbeobachtungen und Screenings im Netz, gepaart mit Kontrollgängen vor Ort, sollen das Durchsetzen dieser Regelung ermöglichen.

Privatpersonen sind fast aus dem Schneider

Wie die Pressestelle mehrfach betont, richten sich die strengen Auflagen ausschließlich an Personen, die den erstellten Content für kommerzielle Zwecke nutzen - sei es durch bezahlte Kooperationen, monetarisierte Kanäle oder Werbung für eigene Marken. Wer als Privatperson Stories und Beiträge vom Oktoberfest hochlädt, hat nichts zu befürchten, solange kein Geld fließt.

Allerdings gibt es einen entscheidenden, allgemeinen Einschnitt: Livestreams sind laut der Oktoberfestverordnung gänzlich verboten. Dieses Verbot gilt ausnahmslos auf dem gesamten Festgelände - sowohl für Influencer mit Lizenz als auch für normale Privatbesucher. Man sollte es also tunlichst vermeiden, den Festzeltbesuch beispielsweise via Instagram oder TikTok zu streamen.

Was haltet ihr von den Auflagen? Sind sie ein sinnvoller Schritt der Stadt München, oder eher ein bürokratischer Albtraum? Diskutiert mit uns in den Kommentaren!

Henry Henzler

Nach seinem Anglistikstudium in Stuttgart startete Henry 2026 bei EarlyGame. Leidenschaftlich bei Gaming, Sport und Musik, liebt er immersive Story-Games....