Influencerin fühlt sich von Kindern in Freizeitpark belästigt und klagt 2 Jahre später vor Gericht

Karens being Karens... und beschweren sich dann, Karen genannt zu werden...

Karen Freizeitpark
Kinder im Freizeitpark: Grund für einen Rechtsstreit? | © pexels / SHVETS production / cottonbro studio

Weil sie sich von einigen Kindern in einem Freizeitpark beleidigt fühlte, verklagte eine 55-jährige die Besitzer eines Freizeitparks – allerdings erst Jahre später... und mit eher mäßigem Erfolg.

Meckerer als Meme

Das Phänomen der Karens kennen wir vermutlich alle – selbst dann, wenn wir es nicht unter diesem Namen kennen: Meist Frauen mittleren Alters – wobei Alter und Geschlecht auch deutlich variieren können – die sich (meist grundlos) über banale Dinge aufregen und eine Szene machen, die keinem der Beteiligten in irgendeiner Form nützt. Sie sind meist übertrieben beschwerdefreudig oder rechthaberisch und wurden so schnell zum Internet-Meme.

Es gibt sie in unterschiedlichsten Formen, von Karens, die nicht glauben wollen, dass – ihrer Meinung nach – ausländisch aussehende Mitmenschen wirklich in ihrer Gegend wohnen und deshalb die Polizei rufen bis hin zu Karens die darauf bestehen, das Kinder, die einen Limonadenstand am Straßenrand aufstellen, dafür eine Zulassung benötigen.

Meist liegen diese Menschen deutlich weniger im Recht, als sie zunächst glauben und das macht sie gleichermaßen so frustrierend wie unterhaltsam.

55-jährige beschwert sich über Kinder im Freizeitpark

Eine verbale Auseinandersetzung zwischen einer solchen Karen und ein paar Kindern in einem Freizeitpark im US-Bundesstaat New Jersey hat Jahre später zu einem kuriosen Gerichtsfall geführt.

Die 55-jährige Amerikanerin die ursprünglich als Momfluencerin auf TikTok aktiv war, ihre Accounts kurz nach dem Aufkommen der Thematik aber löschte, hatte den Indoor-Freizeitpark iPlay America verklagt – nachdem sie dort von Kindern als "Karen" bezeichnet worden war. Doch vor Gericht scheiterte sie gleich mehrfach.

Der Auslöser: Eine Diskussion am Go-Kart-Stand

Der eigentliche Vorfall ereignete sich im Oktober 2022 – also bereits Jahre zuvor. Tracey, die damals mit ihren Kindern an einer Geburtstagsfeier teilnahm, wollte an einer Go-Kart-Attraktion fahren. Zunächst durfte sie dies auch und fuhr mehrere Runden. Dann jedoch wies ein Mitarbeiter sie daraufhin, dass sie zu groß für die Go-Karts war und sie zu ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit der Kinder, nicht noch einmal fahren dürfe.

Tracey widersprach und argumentierte, dass man sie zuvor ja hätte schon fahren können und dies nun aus reiner Willkür geschehe. Daraufhin entwickelte sich ein hitziger Dialog zwischen ihr und dem Mitarbeiter, später sogar einem Vorgesetzten.

Während die Diskussion andauerte, bildete sich eine Warteschlange. Einige wartende Kinder reagierten ungeduldig – und begannen, die Frau zu beleidigen. Unter anderem eben als "Karen". Die Situation endete zwar ohne körperliche Auseinandersetzung – doch bei der Frau blieb das Erlebnis offenbar nachhaltig negativ.

Frau verklagt Freizeitpark, weil Kinder sie "Karen" nannten

Rund zwei Jahre später, im Juni 2024, reichte Tracey eine Schadensersatzklage gegen den Freizeitpark ein. Ihr Vorwurf: Das Unternehmen habe eine Pflicht verletzt, sie vor Demütigung und psychischer Belastung zu schützen. Der Park hätte verhindern müssen, dass Gäste – auch minderjährige – sie öffentlich beleidigten.

Sie forderte daher eine finanzielle Entschädigung für emotionales Leid und Rufschädigung.

Das Gericht wies die Klage im Oktober 2024 ab. Die Begründung: Ein Freizeitpark könne nicht für spontane Äußerungen anderer Besucher haftbar gemacht werden, wenn diese weder vorhersehbar noch kontrollierbar seien.

Im November 2025 scheiterte Tracey erneut – diesmal in der Berufung. Auch das Berufungsgericht kam zu dem Schluss, dass verbale Ausrufe in öffentlichen Bereichen nicht unter die Haftungs- oder Schutzpflicht eines Unternehmens fallen.

Der Richter forderte, dass sie beweisen müsse, dass es dem Betreiber möglich gewesen wäre, sie vor den angeblichen Beleidigungen zu schützen – ansonsten würde er die Klage jederzeit wieder abweisen.

Das Karen-Problem

So schadenfreudig man auch davon hören mag, dass eine solche als “Karen” bezeichnete Frau mit einem... nun ja... karen-artigen Verhalten scheitert, so klar muss auch sein, dass das Meme nicht die Regel ist.

Nicht jede Frau, die sich beschwert, sollte als Karen abgetan werden. Es gibt mehr als genug gute Gründe, Kritik an anderen und ihrem Verhalten zu äußern, ob die sich Beschwerende also eigentlich nur zu überempfindlich oder rechthaberisch sei, sollte von Fall zu Fall entschieden werden.

Wenn Frauen Opfer von verbaler oder körperlicher Gewalt werden, sollte dies immer erst ernstgenommen werden, ohne Vorverurteilung einer Seite.

In diesem expliziten Fall, in dem weniger dramatische Beleidigungen von vor Jahren Grund zu einer Klage hätten geben sollen, kann man allerdings wohl davon ausgehen, dass der Begriff der Karen mehr als treffend ist.

Daniel Fersch

Daniel schreibt über so ziemliches alles, was mit Games, Serien oder Filmen und (leider) auch fragwürdigen Streamern zu tun hat – insbesondere, wenn es dabei um Nintendo, Dragon Ball, Pokémon oder Marvel geht....