MontanaBlack ist fassungslos: Ein Influencer fordert plötzlich Geld für Werbung – und die Social-Media-Szene rätselt, wer dahinter steckt!

In der deutschen Social-Media-Welt sorgt gerade ein Streit um eine ungewöhnliche Forderung für Aufsehen. MontanaBlack berichtete in einem Twitch-Stream, dass ein Influencer, der freiwillig Werbung für Montes Energy-Drink-Marke Gönrgy gemacht hatte, nun eine Rückforderung stellt und Geld verlangt, um weiterhin Werbung zu machen. Die Gerüchteküche brodelt, wer hinter dieser Forderung steckt.Hier ist alles, was du über den neuesten Tee in der Social-Media-Welt wissen musst!
Streamer und Gönrgy
Einige Streamer, wie Zarbex, machen offen Werbung für Gönrgy und stehen dafür mittlerweile auf Montes Gehaltsliste. Ihre Kooperation mit der Marke hat sich nicht nur für sie selbst, sondern auch für die Marke als erfolgreich erwiesen.
Zarbex wird nicht nur regelmäßig für seine Werbung entlohnt, sondern wurde auch mit einer Rolex beschenkt. Doch nun sorgt eine andere Geschichte für Aufsehen – ein Influencer fordert plötzlich Geld für freiwillige Werbung.
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MontanaBlack kann es kaum fassen: Ein Influencer, der freiwillig Werbung gemacht hat, verlangt nun 20.000 € rückwirkend für seine bisherige Werbung und ab sofort 3.000 € monatlich für zukünftige Werbemaßnahmen.
Für Monte ist das ein klarer Fall von „absolut überzogen“. Er betont, dass niemand gezwungen wurde, Gönrgy zu bewerben, und fragt sich, warum nun nachträglich Geld verlangt wird. Einige Influencer, die das Produkt in ihren Streams präsentierten, haben durch diesen Content sogar Bekanntheit erlangt. Monte sieht es als eine Win-Win-Situation, bei der die Marke von der Reichweite der Influencer profitiert.
Wer hat Recht?
Es wurde natürlich sofort spekuliert, wer hinter der Forderung stecken könnte. KuchenTV, der quasi durch Montes Reaktionsvideos reich geworden ist und nun noch mehr Geld will?
Tanzverbot, der nach eigenen Angaben Geldprobleme hat, könnte eine solche Forderung gestellt haben? Die Möglichkeiten sind zahlreich. Ein TikTok-User hatte bereits die clevere Idee, einfach darauf zu achten, wer plötzlich keine Gönrgy-Werbung mehr macht – dann wüssten wir, wer es war.
Die Forderung im Nachhinein zu stellen, ist natürlich Quatsch. Es gibt keine Anspruchsgrundlage, da § 611 BGB (Dienstvertrag) fehlt. Auch eine Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 BGB) könnte Monte einfach durch eine Erklärung abwehren. Zudem würden 3.000 Euro monatlich die üblichen Werbekosten deutlich übersteigen. Ja, im BWL-Studium gibt es auch Jura.
Sollte die Sache vor Gericht gehen, wird Montes Anwalt nicht sagen, dass das G für gönnen steht, sondern Gönrgy wird als Akronym für Gierige Öffentlichkeit Nimmt Rechtswidrig Geld, Yeah erklärt.
Unterstützt du Gönrgy auch an der Kasse, ohne dafür bezahlt zu werden? Wen siehst du hier im Recht? Sag es uns in den Kommentaren!