Bundesgerichtshof untersagt Influencern Werbung für Schönheits-OPs

Ob Botox oder Hyaluron: Vorher-Nachher-Vergleiche bleiben illegal

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Derartige Werbungen für Schönheitsoperationen waren und bleiben nicht erlaubt | © ZDF

Am 31.07.2025 bestätigte der Bundesgerichtshof nochmals, dass bei Werbung für Schönheits-Operationen keine angeblichen Vorher-Nachher-Vergleiche gezeigt werden dürfen. Diese Regelung existierte bereits seit April 2006, warum also wurde sie von Influencern bislang häufig ignoriert?

Zwei Medizin-Influencer vor Gericht

Anlass des erneuten Urteils war ein Gerichtsprozess, bei dem sich die zwei Medizin-Influencer „Dr. Rick und Dr. Nick“ den deutschen Verbraucherzentralen gegenüber sahen. Es war nicht die erste Auseinandersetzung zwischen den auf Instagram aktiven Geschäftsmännern und der auf Verbraucherschutz spezialisierten Organisation; so müssen die beiden seit einem Urteil des Landesgerichts Bochum im Jahr 2023 auf das Führen des selbst gegebenen Titels „Arzt für ästhetische Eingriffe“ verzichten. Keiner der beiden absolvierte eine solche Ausbildung.

Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs allerdings war die Bestätigung einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, nach der die Online-Persönlichkeiten mit ihren Werbemaßnahmen gegen § 11 des Heilmittelwerbegesetzes verstoßen hätten. Konkret beinhalteten diese Werbemaßnahmen das Zeigen von angeblichen Vorher-Nachher-Bildern, um die potenzielle Wirkung einer Schönheits-OP bei ihrem Unternehmen Aesthetify darzustellen.

Die Gesetzeslage vor dem Urteil

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) wurde vor nun knapp zwei Jahrzehnten aktualisiert, um ab dem 1. April 2006 explizit auch Schönheitsoperationen zu umfassen. Das HWG regelt, wie für bestimmte medizinische Produkte oder Dienstleistungen geworben werden darf. Darunter fällt nach § 11 auch ein Verbot von Werbung mit Vorher-Nachher-Vergleichen für die vom HWG gedeckten Maßnahmen.

Der Grundgedanke dahinter ist, dass solche Vergleiche tendenziell irreführend sind, da sich die Ergebnisse einer medizinischen Behandlung nicht standardisieren lassen. Jeder Körper reagiert auf Eingriffe unterschiedlich, sodass eine Orientierung an einem Modell-Foto mit Vorher-Nachher-Vergleich nur falsche Erwartungen erwecken, aber den Verbraucher nicht über die tatsächlichen Effekte des Produkts aufklären kann.

Die Angeklagten verwiesen bei ihrer Verteidigung darauf, dass ihre Schönheitsoperationen angeblich weniger riskant seien, da sie lediglich minimalinvasiv Mittel wie Botox oder Hyaluron spritzen würden, anstatt beispielsweise mit einem Skalpell auf innere Körperpartien zuzugreifen.

Die Behauptung, solche Operationen wären weniger riskant, ist an sich schon sehr umstritten, war aber für diesen Fall tatsächlich irrelevant, da im Gesetzestext seit 2006 explizit von „operativ plastisch-chirurgischen Eingriffen“ die Rede ist und das Bundesgericht nun bestätigte, dass damit sämtliche langfristig form- und gestaltverändernde Eingriffe gemeint sind; egal, ob nun per Spritze oder Skalpell.

Potenzielle Konsequenzen für die Branche

Beauty O Ps Social Media Einfluss
Statistik zum Einfluss von Social Media auf den Wunsch nach Schönheits-OPs | © DGÄPC

Social-Media-Plattformen wie Instagram oder TikTok fungierten in den vergangenen Jahren vor allem unter jüngeren Zielgruppen immer effektiver als Werbeträger für die Branche. Allein von 2021 auf 2022 (gemäß der Jahresstatistik der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie) steigerte sich der Anteil von unter-30-Jährigen, die sich aufgrund von Social Media Posts zu einem Eingriff entschieden, von 9 % auf 20,9 %.

Werbetechnische Darstellungen wie die verbotenen von „Dr. Rick und Dr. Nick“, nach denen Schönheitsoperationen als unkomplizierte und ungefährliche Methode präsentiert werden, um einem höheren Schönheitsideal zu entsprechen, werden dafür häufig als ausschlaggebend betrachtet.

Dennoch wird prognostiziert, dass sich bestehende Trends in dem Bereich eher fortsetzen. Durch Werbungen und Algorithmen werden schon seit vielen Jahrzehnten ähnlich idealisierte Körperformen verbreitet; so geht aus dem gleichen Jahresbericht der DGÄPC hervor, dass die besonders gewebeschädigenden Eingriffe seit vielen Jahren auch am beliebtesten sind: unter Älteren die Faltenunterspritzung, ansonsten bei Frauen Brustvergrößerungen und bei Männern Fettabsaugungen. Bei Interesse findet sich der gesamte Jahresbericht hier.

Adrian Gerlach

Adrian ist fasziniert von Games aller Alters- und Qualitätsklassen. Zeitmangel bereitet ihm diese Interessensvielfalt trotzdem nicht; man kann ja im Schlaf weiter träumen....