Die Produzenten behaupten, Meta hätte ihre Filme gedownloaded um die KI zu füttern, das Unternehmen nennt andere Gründe.
Meta ist das passiert, was ihr alle ständig fürchtet: Dem Unternehmen ist der Download von Erwachsenenfilmen auf die Füße gefallen. Doch wo die Produzenten von KI-Training als Begründung sprechen, hat Meta eine andere Erklärung.
Kreative gegen KI
Für die einen Fluch, für die anderen Segen: Kaum ein modernes Thema ist so kontrovers, wie künstliche Intelligenz. Gleichermaßen ihre Nutzung wie das Füttern von KI. Immer wieder gibt es Bewegungen und Initiativen von Künstlern, Kreativen und Produzenten anderer Inhalte, die sich dagegen wehren wollen, dass große Konzerne wie Google oder Meta ihre Werke nutzen, um AI-Tools daran "lernen" zu lassen.
Besonders Meta steht hier immer wieder in der Kritik – so auch im aktuellen Fall. Allerdings ist die Ausrede des Tech-Konzerns diesmal eine doch etwas Ungewöhnliche.
Erwachsenenfilme für KI-Training gedownloaded?
Der US-Technologiekonzern Meta steht im Mittelpunkt einer außengewöhnlichen Klage: Die Erotikfilmproduzenten Strike 3 Holdings und Counterlife Media werfen dem Unternehmen vor, seit 2018 rund 2.400 ihrer pornografischen Filme illegal per Torrent heruntergeladen und teilweise weiterverbreitet zu haben. Nach Angaben der Kläger sollen diese Inhalte für das Training von Metas KI-Systemen genutzt worden sein. Sie fordern nun rund 359 Millionen US-Dollar Schadenersatz.
Meta weist die Vorwürfe entschieden zurück und hat beantragt, die Klage abzuweisen. In seiner Stellungnahme argumentiert das Unternehmen, dass die von den Klägern vorgelegten IP-Adressen nicht eindeutig belegen könnten, dass die Downloads tatsächlich von Meta selbst initiiert wurden. Zudem handle es sich um vereinzelte Aktivitäten – im Schnitt etwa 22 Downloads pro Jahr über verschiedene Adressen.
Meta: Download war für "private Zwecke"
Laut Meta spreche dies eher dafür, dass die Downloads zur "privaten Nutzung" geschehen waren. Darüber hinaus betont das Unternehmen, dass pornografisches Material grundsätzlich von der Nutzung in seinen KI-Trainings ausgeschlossen sei. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die fraglichen Filme in irgendeiner Weise im KI-Projekten Verwendung fanden. Das Unternehmen verweist auch darauf, dass es 2018 – also zum Zeitpunkt vieler der angeblichen Downloads – noch gar keine umfassenden Forschungen im Bereich generativer Video-KI betrieben habe, was die Anschuldigungen zusätzlich unwahrscheinlich erscheinen lasse.
Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Haftung und Verantwortlichkeit in großen Technologieunternehmen auf. Selbst wenn sich die Downloads bestimmten Meta-IP-Adressen zuordnen ließen, sei laut Meta unklar, wer konkret dafür verantwortlich war – Mitarbeiter, externe Vertragspartner oder Dritte, die das Netzwerk nutzten.
Über den konkreten Sachverhalt hinaus ist der Fall brisant, weil er Teil einer größeren Debatte über Urheberrecht und Datennutzung im Zeitalter künstlicher Intelligenz ist.
Sollte sich herausstellen, dass Unternehmen tatsächlich urheberrechtlich geschützte Werke in Trainingsdatenbanken einbeziehen, könnten Klagen dieser Art künftig häufiger werden – mit potenziell enormen finanziellen Folgen für die gesamte KI-Branche.