Der Horror eines Videospiels und seiner Hauptfigur war Auslöser für den versuchten Mord eines Kindes.
Als sie gerade mal 12 Jahre alt war, veranlasste die Furcht vor einer Videospielfigur Morgan Geyser dazu, eine Klassenkameradin 19-mal mit einem Messer zu attackieren in der Absicht, sie dem Slenderman zu opfern. Zunächst war ihr ein mehr als 40jähriger Aufenthalt in einer geschlossenen Einrichtung prognostiziert worden – bis Geyser kürzlich geflüchtet worden war.
Kinder wollen aus Angst vor Videospiel morden
Die Nachricht über die Flucht Geyers rief der Welt einen der wohl schockierendsten Kriminalfälle der jüngeren US-Geschichte wieder ins Gedächtnis: Die damals 12-Jährige, die als "Slenderman-Stabber" oder auch "Slenderman-Mörderin" bekannt wurde, hatte 2014 gemeinsam mit ihrer Freundin und Mittäterin Anissa Weier eine gemeinsame Klassenkameradin in ein Waldstück bei Waukesha, Wisconsin gelockt.
Dort stachen sie 19-mal auf das Mädchen ein, fest von dem wahnhaften Glauben überzeugt, sie müssten dem Slenderman, der Horrorfigur aus dem gleichnamigen Game und der dazugehörigen Internetlore ein Opfer darbieten, um nicht selbst von ihm heimgesucht zu werden.
In einem unglaublichen Akt des puren Überlebenswillens schleppte das scherverletzte Opfer sich durch den Wald, bis zu einer Straße, wo eine Radfahrerin ihr das Leben rettete.
Der Fall ging weltweit durch die Medien und löste Debatten darüber aus, wie digitale Mythen, psychische Erkrankungen und kindliche Vorstellungswelten ineinandergreifen können. Schon kurz nach der Tat zeigte sich, dass Geyser an schweren psychotischen Symptomen litt, einschließlich Halluzinationen und Wahnvorstellungen.
Freilassung trotz Bedenken
Während man später davon ausging, dass Weier vor allem aufgrund ihrer Leichtgläubigkeit und Angstproblematik Mittäterin wurde, diagnostizierten Ärzte bei Geyser eine Form von Schizophrenie, wie sie auch in ihrer Familie vorkam. Beide Mädchen wurden als Erwachsene vor Gericht gestellt, obwohl sie zum Tatzeitpunkt Kinder waren; ein hochemotionales Thema, das die Gerichte, Angehörigen und die Gesellschaft spaltete.
2017 wurde Geyser schließlich als "nicht schuldfähig wegen psychischer Krankheit" verurteilt und in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen, wo sie theoretisch bis zu 40 Jahre hätte bleiben sollte.
Ihre sukzessive Freilassung begann jedoch 2023, als Gutachter Fortschritte attestierten. 2025 erhielt sie dann eine bedingte Freilassung in ein betreutes Wohnheim. Diese Entscheidung stieß bereits damals auf Kritik: Einige Sachverständige und Vertreter der Staatsanwaltschaft warnten, dass Geyser weiterhin instabil sei und zeitweise beunruhigende Gedanken äußere.
Slenderman-Stabber auf der Flucht
Diese Bedenken erhielten neue Dringlichkeit, als Geyser am Abend des 22. November 2025 ihre elektronische Fußfessel durchschnitt und das Wohnheim ohne Erlaubnis verließ. Die Behörden bemerkten ihr Verschwinden erst Stunden später.
Die anschließende Fahndung endete am darauffolgenden Tag in Posen, Illinois, wo Geyser in Begleitung eines erwachsenen Mannes festgenommen wurde. Berichten zufolge gab sie sich zunächst unter einem falschen Namen aus und forderte die Beamten sogar auf, sie "zu googeln", um sie zu identifizieren – ein Detail, das in den Medien für zusätzliche Irritation sorgte und davon ausgehen lässt, dass Geyer zu diesem Zeitpunkt selbst nicht klar schien, wer sie wirklich war.
Eine viel zu voreilige Entlassung
Ihre erneute Festnahme führte sofort dazu, dass die Staatsanwaltschaft in Wisconsin die Aufhebung ihrer Freilassung beantragte. Kritiker verweisen darauf, dass das Wohnheim selbst bereits vor der Flucht mitgeteilt hatte, es sei nicht hinreichend ausgestattet, um Geyser zu betreuen.
Im Nachhinein erscheint vielen Beobachtern die Eskalation fast unausweichlich. Für die Familie des damaligen Opfers, dessen Leben noch heute von Angstzuständen und den Nachwirkungen des Tat beeinflusst wird, bedeutet die Flucht eine erneute Konfrontation mit einer Tragödie, die sie nie vollständig hinter sich lassen konnten.
Der Fall wirft damit erneut grundlegende Fragen auf: Welche Verantwortung trägt das System, wenn psychisch schwer erkrankte Täterinnen aus dem Jugendalter erwachsen werden? Wie viel Risiko ist moralisch und rechtlich vertretbar? Und vor allem; wie muss mit derartigen Horror-Internetphänomenen umgegangen und darüber aufgeklärt werden, um eine ähnliche Tat in Zukunft verhindern zu können?
Lasst uns eure Einschätzung der Thematik in den Kommentaren wissen.