Nach Tod eines Streames: Frankreich lehnt Kick-Verbot dennoch ab

Der Tod eines Streamers hat Europas breitere Debatte über die Grenzen von Online-Inhalten neu entfacht.

Kick not banned in France
Gericht lehnt Kick-Verbot ab, während die Ermittlungen weiterlaufen. | © Tingey Injury Law Firm / Unsplash

Im Zuge des Todes des Streamers Jean Pormanove hat Frankreich darüber entschieden, ob die Plattform Kick landesweit gesperrt werden soll.

Frankreichs Vorstoß für ein landesweites Kick-Verbot scheitert vor Gericht

Nach dem tragischen Tod von Raphaël Graven, besser bekannt unter seinem Streamer-Namen Jean Pormanove, im Alter von 46 Jahren am 18. August leitete der französische Staat Ermittlungen ein und ging anschließend rechtlich gegen Kick vor, mit dem Ziel einer landesweiten Sperre der Plattform.

Am 26. November fand eine zivilrechtliche Anhörung statt, in der der französische Staat argumentierte, dass Kick faktisch außerhalb des Geltungsbereichs französischen Rechts operiere. Die Staatsanwaltschaft warf der Plattform vor, einen sogenannten „No-Go-Raum“ im Internet schaffen zu wollen, in dem nationale Vorschriften nicht mehr wirksam durchgesetzt werden könnten.

Diese Argumentationslinie wurde vom Gericht jedoch zurückgewiesen. In seiner Entscheidung kam es zu dem Schluss, dass ein pauschales Verbot der Plattform unverhältnismäßig wäre und verwies darauf, dass gezieltere Maßnahmen wie Sperren einzelner Accounts eine angemessenere Reaktion darstellen würden.

Infolgedessen wurde der Antrag auf eine landesweite Sperre von Kick abgelehnt, was einen deutlichen Rückschlag für den Versuch der Regierung darstellt, eine der bislang schärfsten regulatorischen Maßnahmen gegen eine große Streaming-Plattform durchzusetzen.

Vorwürfe, Ermittlungen und öffentliche Reaktionen

Diese Klage ist eine direkte Folge des Todes von Jean Pormanove. Der Streamer starb nach dem, was ein französisches Medienhaus als „zehn Tage der Folter“ bezeichnete. Diese Darstellung löste schnell internationale Empörung aus und veranlasste die französischen Behörden, offizielle Ermittlungen einzuleiten.

Die laufenden Ermittlungen befassen sich mit Vorwürfen wie körperlicher Misshandlung, erzwungener Einnahme von Substanzen und schwerer Schlafentziehung. Bislang wurden keine strafrechtlichen Anklagen erhoben und eine Obduktion kam zu dem Ergebnis, dass Jean Pormanoves Tod nicht durch direkte äußere Einwirkung verursacht wurde. Trotz dessen bleiben die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Livestream schwerwiegend.

Zusätzliche Komplexität erhielt der Fall dadurch, dass Jean Pormanoves Mutter die anderen beteiligten Streamer öffentlich verteidigte. Sie bezeichnete sie als „großartige Menschen“ und erklärte, sie hätten ihn „nie misshandelt, abgesehen von einem Vorfall im Fitnessstudio“. Ihre Aussagen standen im deutlichen Gegensatz zu der öffentlichen Empörung, die auf den Vorfall folgte.

Kick steht weiterhin unter Untersuchung, ebenso wie Jean Pormanoves ehemalige Streaming-Gruppe Lokal, die inzwischen unter dem Namen OGK Decoy auf Twitch wieder aktiv ist.

Der Fall bleibt vorerst offen. Zwar lehnte das Gericht ein landesweites Verbot ab, doch Kick steht weiterhin unter Beobachtung der französischen Behörden. Die Ermittlungen dauern an, weitere rechtliche Schritte sind nicht ausgeschlossen. Auch wenn die Entscheidung einen Rückschlag für den Versuch des französischen Staates darstellt, die Plattform zu blockieren, bedeutet sie keineswegs das Ende des rechtlichen oder regulatorischen Drucks auf Kick.

Luis Scharringhausen

Videospiele sind meine Leidenschaft, besonders Elden Ring. Nebenbei studiere ich Journalismus und schaue gerne Serien....