"Schien mir damals richtig": Anwalt Boos geht nicht weiter gegen Shurjoka vor

Boos lässt die Rechtsmittelfrist verstreichen, weil er auf KuchenTV hört.

Boos VS Shurjoka
Hat Shurjoka deshalb nun gut Lachen? | © Alexander Boos / Shurjoka / YouTube / Twitch

Nachdem vor einigen Tagen bereits KuchenTV erklärte, dass er keinen Sinn mehr darin sähe, sich mit Shurjoka vor Gericht auseinanderzusetzen und er auch allgemein glaubt, dass Gerichtsprozesse mit Influencern über einzelne Aussagen nichts brächten, äußerte sich nun auch Rechtsanwalt Alexander Boos zu der Thematik.

Die Sache Boos vs Shurjoka

Boos, der direkten Bezug darauf nahm, dass KuchenTV von seinem eigenen Rechtsstreit mit Shurjoka sprach, erklärte:

Die Rechtsmittelfristen laufen ab. Ich muss mich entscheiden: gehe ich weiter in der Sache “Boos gegen Shurjoka” oder lass ich’s bleiben? Heute kommt die Entscheidung und jemandes Meinung hat mir dabei geholfen.

Bei “der Sache” handelt es sich um Boos Unterlassungsklage, Shurjoka dürfe nicht mehr behaupten, dass sich der Anwalt der Verleumdung strafbar gemacht hätte, da sie in einem ihrer Videos mit Bezug auf Boos Aussagen meinte, ob ihm bewusst wäre, dass das, was er sage, eben Verleumdung wäre.

Die Gegenseite stellte hierzu fest:

Es ist völlig abwegig, dass der Durchschnittsrezipient die Äußerung derart versteht, dass [Shurjoka] [Boos] das Begehen einer Straftat vorwirft.

Dem gab das Gericht nun Recht und wies Boos Klage dahingehend ab. Sollte der Anwalt die Rechtsmittelfrist nun verstreichen lassen und nicht in Berufung gehen, so würde der Fall zu den Akten gelegt.

Boos geht nicht weiter gegen Shurjoka vor

Und wie es scheint, haben die Aussagen KuchenTVs Wirkung gezeigt und Boos entsprechend beeinflusst. So dachte Boos nun selbst zurück und fragte sich, ob die Aussage Shurjokas überhaupt Auswirkungen gehabt hätte. Seiner Einschätzung nach hätte ihr dies sowieso keiner geglaubt, auch wenn er zu bedenken gibt, dass er als Anwalt in solchen Fällen ganz besonders auf seinen Ruf zu achten habe.

So kam er letztlich zu der Frage, was er tatsächlich gewinnen würde, sollte er vor Gericht siegreich gegen Shurjoka sein:

Also zusammenfassend: Was soll ich groß gewinnen? Da ist nicht so viel. Manchmal geht’s natürlich ums Prinzip, das ist auch klar. Aber, manchmal sollte man das aber auch beiseiteschieben.
Für mich mit dem nötigen Abstand ist einfach die Entscheidung gefallen, ich gehe da nicht weiter vor. Jeder weiß, glaube ich, dass ich mich da nicht strafbar verhalten habe.

Rammstein-Fall als Beispiel

Zuletzt spricht er hierzu auch die Argumentationstaktik von Schertz-Bergmann im Rammstein-Fall an, die eine einstweilige Verfügung gegen Shelby Lynn erwirken wollten.

Die Verfügung wurde abgelehnt, allerdings machten sich die Lindemann-Anwälte zu nutzen, dass es dabei um eine Formulierungsfrage ging und Lynn niemals gepostet hätte, “von Rammstein unter Drogen gesetzt worden zu sein,” sondern “auf einem Rammsteinkonzert”, woraufhin sie diese Aussage für sich als Beweis sahen, dass ihr Mandant sich nicht strafbar gemacht hätte.

Ob dies gerade im Kontext mit Shurjoka wirklich die Art Fall ist, auf die Boos zu sprechen kommen sollte, ist fraglich, vielleicht erhofft er sich aber auch einfach ein kleines bisschen eine entsprechende Reaktion von dieser.

Wie seht ihr das? Glaubt ihr, dass Boos richtig handelt oder waren die Gerichtsprozesse gegen Shurjoka und co. sinnvoll?

Daniel Fersch

Daniel schreibt über so ziemliches alles, was mit Games, Serien oder Filmen und (leider) auch fragwürdigen Streamern zu tun hat – insbesondere, wenn es dabei um Nintendo, Dragon Ball, Pokémon oder Marvel geht....