Nintendo vs. Genki: Der nächste Rechtsstreit ist da

Nintendos Rechtsabteilung schlägt mal wieder zu – diesmal wegen eines angeblichen Leaks rund um die Switch 2. Und wie immer lassen sie dabei keinen Zweifel daran, wer hier das Sagen hat.

Switch 2
Oh oh – Nintendo holt die Anwälte. | © Nintendo

Da ist sie wieder, unsere Lieblings-Spezialeinheit: Nintendos Rechtsabteilung. Schnell, kompromisslos – und definitiv nicht für Zurückhaltung bekannt.

Der Fall Genki

Diesmal hat es Genki erwischt, einen Hersteller von Zubehör, der offenbar etwas zu früh dran war und bereits Produkte für die bisher noch nicht offiziell angekündigte Switch 2 beworben hat. Laut Nintendo hat sich Genki vertrauliche Informationen beschafft – möglicherweise sogar einen Prototyp – und diese genutzt, um auf der CES 2025 mit angeblicher Kompatibilität zu werben. Die Reaktion: eine handfeste Klage.

Genki wird vorgeworfen, ohne Erlaubnis Marken verwendet, irreführend geworben und gegen Schutzrechte verstoßen zu haben. Und Nintendo bittet nicht etwa freundlich um Unterlassung: Das Unternehmen fordert ein Verkaufsverbot, die Vernichtung aller betroffenen Produkte, die Herausgabe aller Gewinne, Schadensersatz, Übernahme der Anwaltskosten – und eine Kampagne zur "Korrektur" der Kundenverwirrung.

Ob der Streit vor Gericht landet oder außergerichtlich beigelegt wird, bleibt abzuwarten. Aber die Botschaft ist klar: Nintendo versteht bei Leaks keinen Spaß. Und kleinere Firmen bekommen das besonders deutlich zu spüren.

Nintendos juristische Angriffe: Eine Geschichte harter Durchgriffe

Wer Nintendos Umgang mit rechtlichen Fragen kennt, weiß: Das Unternehmen zögert nicht lange, wenn es um den Schutz seiner Rechte geht – und geht dabei oft ziemlich rigoros vor.

Ein prominentes Beispiel: der Yuzu-Emulator für die Switch. Nachdem Nintendo den Entwickler Tropic Haze wegen angeblicher Förderung von Piraterie verklagte, wurde Yuzu eingestellt – und das Unternehmen musste 2,4 Millionen US-Dollar Schadenersatz zahlen. Der Nachfolger Suyu hatte auch kein Glück: Trotz Vorsichtsmaßnahmen reichte Nintendo eine DMCA-Beschwerde ein und ließ alle Spuren des Emulators verschwinden.

Zuletzt hat Nintendo seine rechtlichen Geschütze gegen Palworld aufgefahren. Der Vorwurf: Verletzung von Patentrechten durch zu große Ähnlichkeit mit Pokémon-Kreaturen. Der Rechtsstreit läuft noch, allerdings hatte Nintendo bereits erste Rückschläge bei der Durchsetzung seiner Ansprüche – einige Patentanträge wurden wegen mangelnder Originalität abgelehnt. Der Fall ist noch offen, aber eines ist klar: Nintendo gibt so schnell nicht auf.

Johanna Goebel

Johanna studiert Online-Redaktion in Köln und ist schon seit dem Kleinkindalter in der Gamingwelt unterwegs. Ihr Herz schlägt für Open-Worlds, Action- oder Fantasy-RPGs und Third-Person-Shooter mit guten Storylines und (un-)charmanten Charakteren....