"Clownsanwalt": Tobias Huch über seinen Gerichtsprozess gegen Shurjoka

Der geopolitisch wichtigste Disput überhaupt geht in eine neue Runde.

Huch vs Clownsanwalt
In 30 Jahren werden unsere Enkel uns fragen, wo wir waren, als Huch Müller-Römer einen Clownsanwalt nannte. | © Tobias Huch / Shurjoka / YouTube

Die Welt ist im Aufruhr. Konstant. Tag für Tag toben dutzende Konflikte, die das Weltgeschehen beeinflussen um uns herum. Einer der wohl relevantesten für das Fortbestehen unserer Gesellschaft als die, die sie gerade noch ist, ist der Disput zwischen Journalist Tobias Huch und Streamerin Shurjoka.

Die Hatefluencer-Frage

Die fast schon alltäglichen Scharmützel, welche sich die beiden auf den unterschiedlichsten Plattformen liefern, fand kürzlich wieder einen epochalen Höhepunkt, der nicht nur ihre Fans, sondern auch die deutsche Justiz in Atem hält: Darf Pia Scholz (so Shurjoka bürgerlich) von Tobias Huch (der heißt so, wie er heißt) als „Hatefluencerin“ betitelt werden?

Das Kunstwort, welches Huch fein geistig aus den Begriffen „Hate“ und „Influencerin“ geknüpft hatte, war ihm von der dritten Zivilkammer des Landesgerichts Frankfurt verboten worden. Doch der Journalist ließ nichts unversucht, schöpfte die juristischen Möglichkeiten der Bundesregierung voll aus und kämpfte darum, den Neologismus wieder in seinen, spöttisch gen Shurjoka gerichteten Mund nehmen zu dürfen.

Das Publikum des seit Monaten andauernden Streits zwischen den beiden weiß längst: Es gibt kaum etwas Wichtigeres, als die breite Masse davon zu überzeugen, dass die jeweils andere Seite das pure Böse verkörpert, weil sich damit viele Probleme des geopolitischen Geschehens ein für alle Mal beseitigen lassen – was sonst sollten die Beweggründe eines Publizisten, der unter anderem seine Einschätzung zum Nahostkonflikt und der Auslandspolitik in Schrift und Wort abgibt und einer politischen Aktivistin sein, die dem Feminismus und linkem Gedankengut in diesem Land zu neuer, nie dagewesener Größe verhelfen will? Ganz sicher nicht das eigene Ego!

Das Gipfeltreffen der Giganten

Daher sind Vorwürfe und Kritiken beider Seiten auch nicht mit einem Schmierentheater gleichzusetzen, wenn Shurjoka Huch etwa nachsagt, er konsumiere Kinderpornografie, weil er angibt, die freizügigen Bilder gesehen zu haben, welche Shurjoka vor Jahren an einen damaligen Partner geschickt hatte, die dieser dann veröffentlichte. Oder wenn Huch bedeutungsschwanger einen mysteriösen Umschlag präsentiert, in welchem geschrieben stehen sollte, warum Shurjoka in Kürze für lange Zeit nicht mehr streamen würde – nur damit sich gerade mal die Hälfte dessen, was darin stand, wirklich so eintraf.

Hier geht es um einen immens wichtigen, politischen Diskurs, keine reine Ego-Nummer.

Und genau deshalb war dieser neue Prozess für uns alle so wichtig – und genau deswegen ist auch von Bedeutung, was Huch in einem darauffolgenden Interview über die Verhandlung sagt.

Falsche und geleakte Adressen

Eine Verhandlung, die fast hätte nicht stattfinden können, weil vor Ort festgestellt wurde, dass Angaben, die Shurjoka und ihr Anwalt Müller-Römer gemacht hatten, falsch waren – so Huch. Da Pia Scholz auf ihren öffentlichen Accounts nach wie vor die Adresse ihrer ehemaligen Agentur angegeben hatte, drohte der Prozess an diesem Punkt schon zu scheitern.

Das Gericht eröffnete dem Anwalt Shurjokas laut Tobias Huch zwei Möglichkeiten: Entweder solle er mit der Agentur abklären, dass die Verwendung ihrer Adresse als Impressum erlaubt sei oder müsse eine Alternativ-Adresse angeben, die in Bezug auf Shurjoka ladungsfähig wäre. Theoretisch wäre es sogar möglich gewesen, die Adresse der Kanzlei hierfür zu nutzen.

Wie Huch ausführte, entschied sich Müller-Römer jedoch dazu, während des öffentlichen Prozesses Shurjokas private Anschrift anzugeben und hätte dies mit der Begründung untermauert, dass diese ja ohnehin schon geleakt sei – auch wenn sich die Community relativ einig darüber ist, dass dem bisher nicht so war.

Pseudopolitische, bezahlte Streams?

Eine weitere Aussage, die laut Huch zu kritisieren war, sei gewesen, dass Shurjoka und ihr Anwalt vor Gericht behauptet hätten, dass ihre politische Arbeit und ihr Aktivismus rein ehrenamtlich wären. Hier gibt er zu bedenken, dass sie kaum noch Gaming streame und ihre sonstigen Streams politisch – bzw. laut ihm „pseudopolitisch“ – seien, alle Spenden und Subs, die sie auf diesem Wege oder über ihre Spendenseite erhielte, ihrer politischen Arbeit zuzuschreiben, sodass diese längst nicht mehr ehrenamtlicher Natur wäre.

Ein Clownsanwalt

Auch die Erklärung Müller-Römers, dass er Shurjoka nur vertrete, weil sie ein Opfer von Mobbing durch Personen wie Tobias Huch wäre, stieß diesem sauer auf. So sauer, dass er sich dazu hinreißen ließ, ihn erneut als „Clownsanwalt“ zu bezeichnen – etwas, war er bereits in der Vergangenheit gemacht hatte und ihm auch von Gesetzeswegen gestattet wurde. Interessanterweise durch dieselbe Richterin, die den jetzigen Prozess führte.

Eine Bezeichnung, die wiederum gerichtlich verboten worden war, war die Müller-Römers, KuchenTV als „rechtsextrem“ zu betiteln. Ein erfolgreiches Unterlassungsverfahren des YouTubers führte dazu, dass Müller-Römer eine solche Aussage eigentlich nicht mehr tätigen durfte – dennoch verwendete er sie während des Verfahrens erneut.

Zu einem Urteil kam es letztlich noch nicht, die Kammer hatte festgestellt, sich tiefgreifender mit dem YouTube-Dram … äh, mit dem hochkomplexen, politischen Zwist der beiden Parteien befassen zu müssen und Videos zu sichten.

Da soll nochmal einer sagen, dass sich so ein Rechtsstreit für YouTuber nicht lohnen würde – die Klicks der Kammer sind Tobias Huch und Shurjoka damit auf jeden Fall sicher.

Daniel Fersch

Daniel schreibt über so ziemliches alles, was mit Games, Serien oder Filmen und (leider) auch fragwürdigen Streamern zu tun hat – insbesondere, wenn es dabei um Nintendo, Dragon Ball, Pokémon oder Marvel geht....