"Deutschland ist gefallen" – KuchenTV verliert vor Gericht und den Glauben an sein Heimatland

Der YouTuber droht damit, nach dem nächsten Urteil Casino-Streams auf Malta zu machen.

Kuchen TV Urteil Sauer
Heldt ist sauer auf das Urteil, die Richterin, den Kläger und Deutschland allgemein. | © KuchenTV / YouTube


KuchenTV stand kürzlich erneut vor Gericht. Wieder ging es um die Verwendung von Material aus der NS-Zeit, nur diesmal mit einem weniger positiven Urteil für den YouTuber.

KuchenTV mal wieder vor Gericht...

Dass KuchenTV sich vor Gericht verantworten muss, ist mittlerweile genauso wenig überraschend, wie, dass der Grund dafür die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole ist – schließlich hat der kontroverse YouTuber immer wieder Anzeigen und Klagen am Hals und scheint hier und da schon die schlichte Darstellung von Symbolen oder Personen aus der NS-Zeit für einen absoluten Schenkelklopfer zu halten.

Das bringt ihm dann auch so absurde Situationen ein, wie kürzlich als man ihm vorwarf, mitten in einen Satz wahllos eine Losung des Dritten Reichs eingebaut zu haben...

Im aktuellen Fall hat er allerdings tatsächlich entsprechendes Material verwendet und musste sich deshalb sogar zweimal (direkt hintereinander) in einem Gerichtssaal einfinden.

Laut dem YouTuber ist "Deutschland gefallen"

Er selbst erklärt deshalb “stinksauer” zu sein. Aber nicht nur das – im pathosschwangeren Thumbnail zum entsprechenden Video mit dem nicht weniger pathetischen Titel “Ich wurde verurteilt und verliere den Glauben an Deutschland”, redet er gar davon, dass “Deutschland gefallen” sei.

Tim Heldt – so KuchenTV bürgerlich – wurde vom Amtsgericht Braunschweig zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er in einem seiner Videos ein Bild von Adolf Hitler verwendet hatte. Konkret ging es um eine Bildmontage, bei der Hitlers Gesicht auf den Körper des Bodybuilders Markus Rühl gesetzt wurde.

Kuchen zeigte Ausschnitte eines Videos in welchem Rühl sich im Streitgespräch mit der militanten Veganerin befand, und platzierte das Bild auf dem Kopf des Bodybuilders. Das Gericht wertete die Darstellung als Verstoß gegen § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), da die Nutzung des Bildes aus Sicht der Richter nicht eindeutig kritisch oder distanzierend genug eingeordnet war.

In Deutschland ist die Darstellung nationalsozialistischer Symbole oder Personen nur dann erlaubt, wenn sie klar der Aufklärung, Kunst, Berichterstattung oder einer kritischen Auseinandersetzung dient. Im vorliegenden Fall sah das Gericht diese Voraussetzungen nicht erfüllt.

Dabei sieht KuchenTV das Problem gar nicht nur bei dem Urteil selbst, sondern auch den Umständen: So soll er nach eigenen Angaben jeweils um 9, und um 10 Uhr vorgeladen gewesen sein – einmal wegen des ursprünglichen Videos, einmal wegen eines Videos, in dem er das Material verwendete, um zu zeigen, wegen was er diesmal juristischen Ärger am Hals hätte.

KuchenTV: "Kläger war Inbegriff eines Losers"

Darüber hinaus war für Heldt klar, dass er “noch nie so einen Otto gesehen” hätte, wie den Kläger – eine Privatperson, die wohl schon zuvor gegen den YouTuber vorgegangen war. Laut seiner Aussage, hätte dieser sich gegeben und gekleidet wie “der Inbegriff eines Losers”.

Heldt kritisiert nicht nur, dass dieser ihn angezeigt hätte, sondern auch, dass der dazugehörige Text zu lang und ausführlich gewesen wäre und beigefügte Screenshots Auskunft über die Finanzen Kuchens Aufschluss geben sollten – wohl um eine möglichst hohe Geldstrafe zu erzielen.

Bereits zuvor soll die selbe Person ihn für weitaus schlimmere Dinge angezeigt haben, weswegen KuchenTV von einem regelrecht krankhaften Hass gegen sich ausgeht.

Laut Kuchens Aussage, sei er nur noch “eine lächerliche Verurteilung davon entfernt, nach Malta zu ziehen und vier Jahre Casino-Streams zu machen”, weil er nicht verstünde, warum die Richterin ihn letztlich tatsächlich verurteilte, wenn selbst die Staatsanwältin zuvor auf Freispruch plädierte.

Kein Verständnis für das Urteil seitens Heldt

Unverständlich sei das Gerichtsurteil für ihn auch, gerade weil er sich in einem Kommentar kritisch zur Thematik geäußert hätte, die Vergleiche, die die Veganerin zwischen der Haltung von Tieren und den Gräueltaten des Dritten Reiches gezogen hätte, aufgriff und betonte, wie schrecklich der Holocaust war – warum genau er trotz dieser Ansichten das Bild Hitlers für ein paar müde Lacher nutzen wollte, ist dennoch fraglich.

Heldt kritisierte, dass es sich für ihn so anfühle, als wäre ein Urteil dahingehend zu sehr abhängig von der Einschätzung des Richters und dessen eigenem Hintergrund, Alters und Humors und teilweise wohl “reine Glückssache sei”, während die Richterin ihn zum Ende des Verfahrens hin, wohl darauf hingewiesen hätte, derlei “Scherze” einfach zu unterlassen, weil das Justizsystem keine Zeit hätte, sich mit solchen Kleinigkeiten zu beschäftigen – vielleicht ja wirklich ein guter Ansatz...

Ob man persönlich die Beweggründe des Gerichts nachvollziehen kann oder eben versteht, warum KuchenTV hier so frustriert scheint, ist dabei also das eine, das andere ist, dass Heldt sich immer wieder wegen solcher Aktionen der Kritik ausgesetzt sieht, ohne daraus schlau zu werden.

Das Urteil könnte für ihn also als Weckruf dienen, seine Videos nicht mit Bildern von Hitler zu schmücken – vielleicht muss er dann den Glauben an Deutschland gar nicht verlieren.

Daniel Fersch

Daniel schreibt über so ziemliches alles, was mit Games, Serien oder Filmen und (leider) auch fragwürdigen Streamern zu tun hat – insbesondere, wenn es dabei um Nintendo, Dragon Ball, Pokémon oder Marvel geht....