Nachdem er einen Minderjährigen quälte, muss ein Streamer ins Gefängnis: Jetzt sind auch seine Zuschauer dran

Wenn die vermeintliche Straffreiheit von der anderen Seite des Streams plötzlich nicht mehr da ist...

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Chaos, Grimassen, Geschrei – Shin Tae-il provoziert – jetzt auch mit gerichtlichen Konsequenzen. | © YouTube / Shin Tae-il

Immer wieder berichten wir hier von Streamern wie Johnny Somali, die sich bewusst darauf fokussieren, den Frieden anderer zu stören, Unbeteiligte zu belästigen oder Chaos im öffentlichen Raum anzurichten. Auch wenn die allermeisten dieser Content-Creator dies nur für Aufmerksamkeit machen und nie auch nur ansatzweise Geld damit verdienen können, erfreuen sich ihre Streams in manchen Kreisen einer gewissen Beliebtheit.

Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Zuschauer Freude daran haben, zuzusehen, wie die Grenzen des guten Geschmacks und der Moral ausgereizt werden, ohne sich selbst in die Schusslinie zu begeben und für die Vergehen belangt zu werden. Somali oder auch Vitaly Zdorovetskiy saßen für ihre Taten und Streams bereits im Gefängnis, die Zuschauer verfolgten alles, ohne belangt zu werden – ein Fall in Südkorea könnte diese vermeintliche Sicherheit nun aber mächtig ins Wanken bringen.

Sexueller Missbrauch: Täter und Zuschauer sind dran

Der südkoreanische Internetstreamer Shin Tae-il ist wegen eines sexualisierten Livestreams mit einem Minderjährigen zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der Content-Creator, der sich bereits seit Längerem eine Karriere daraus aufgebaut hatte, Menschen zu beleidigen und zu belästigen, hatte einen Minderjährigen in seinen Stream eingeladen und ließ die Zuschauer per Spende mitentscheiden, auf welche Art und Weise sein "Gast" zu quälen und zu erniedrigen sei.

Bislang noch einzigartig für das Einschreiten der Justiz ist allerdings, dass nicht nur Tae-il sich vor Gericht verantworten musste: Auch 161 Zuschauer des Streams werden jetzt strafrechtlich verfolgt, weil sie den Ablauf der Sendung mit ihren Spenden beeinflusst haben sollen.

Das Bezirksgericht Incheon verurteilte den 32-jährigen Shin Tae-il, der mit bürgerlichem Namen Lee Geon-hee heißt und als "meistgebannter YouTuber Südkoreas" gilt, am 9. Juli 2026 in erster Instanz. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Streamer sexuelles Missbrauchsmaterial mit einem Minderjährigen hergestellt, live übertragen und damit Geld verdient hatte.

Zusätzlich zur sechsjährigen Haftstrafe darf Shin sieben Jahre lang nicht in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche oder Menschen mit Behinderung arbeiten. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 2,73 Millionen Won an, die er durch den betreffenden Stream eingenommen haben soll.

Opfer erlitt für Spenden bestimmte "Bestrafungen"

Der Fall geht auf einen Livestream vom 12. Juli 2025 zurück. Shin Tae-il hatte einen damals Minderjährigen gegen eine Gage von 500.000 Won, umgerechnet etwa 300 Euro, in eine Wohnung in Incheon eingeladen.

Während der Übertragung konnten Zuschauer Geld spenden. Abhängig von den Spenden wurde ein digitales Glücksrad gedreht, das verschiedene Aufgaben beziehungsweise "Bestrafungen" vorgab. Einige davon stellten nach Auffassung des Gerichts sexualisierte Handlungen dar oder imitierten diese.

Die Zuschauer finanzierten damit nicht nur den Stream. Ihre Zahlungen sollen unmittelbar beeinflusst haben, welche Handlungen der Minderjährige ausführen musste und wie lange das Format fortgesetzt wurde. Zeitweise sahen mehr als 20.000 Menschen bei der Übertragung zu.

Die Verteidigung argumentierte unter anderem, dass der 18-Jährige freiwillig teilgenommen und dafür Geld erhalten habe. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Trotz der Bezahlung und der erklärten Teilnahme könne bei einem Minderjährigen in einer solchen Situation nicht von einer freien Ausübung der sexuellen Selbstbestimmung ausgegangen werden.

Sieben weitere Streamer ebenfalls verurteilt

Neben Shin Tae-il waren sieben weitere Streamer an der Sendung beteiligt. Fünf von ihnen erhielten Haftstrafen zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Jahren und wurden nach der Urteilsverkündung festgenommen.

Zwei weitere Beteiligte wurden jeweils zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, deren Vollstreckung für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich mussten sie gemeinnützige Arbeit leisten.

Nach Ansicht des Gerichts hatten die Beteiligten einen schutzbedürftigen Jugendlichen für wirtschaftliche Zwecke eingesetzt und sexualisierte Inhalte über einen reichweitenstarken Livestream verbreitet. Besonders erschwerend wirkten sich der kommerzielle Charakter, die große Zuschauerzahl und die wiederholte Einbindung des Minderjährigen aus.

Nu werden auch 161 Zuschauer strafrechtlich verfolgt

Besonders außergewöhnlich ist der Umgang der Ermittlungsbehörden mit den zahlenden Zuschauern. Die Polizei identifizierte 161 Personen, die während des Streams Geld überwiesen und damit die Durchführung weiterer Aufgaben beziehungsweise "Bestrafunge"“ ermöglicht haben sollen.

Gegen sie wird wegen des Verdachts der Beihilfe zur Herstellung und Verbreitung von sexuellem Missbrauchsmaterial mit Minderjährigen ermittelt. Die Polizei hat ihre Fälle an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Damit gelten die Betroffenen nicht automatisch als verurteilt. Auch lässt sich bislang nicht belegen, dass gegen alle 161 Personen bereits Anklage erhoben wurde oder ein Gerichtsverfahren begonnen hat. Die Staatsanwaltschaft muss zunächst entscheiden, gegen wen tatsächlich Anklage erhoben wird und ob sich eine bewusste Beteiligung am mutmaßlichen Verbrechen nachweisen lässt.

Entscheidend dürfte dabei sein, ob einzelne Zuschauer lediglich zusahen oder ob sie wussten, dass ihre Zahlungen konkrete sexualisierte Handlungen auslösen beziehungsweise beeinflussen würden. Berichten zufolge richteten sich die Ermittlungen deshalb besonders gegen Personen, die spendeten, um das Glücksrad zu aktivieren und dadurch weitere Handlungen des Minderjährigen herbeizuführen.

Eine Spende kann zur Beteiligung an einer Straftat werden

Der Fall zeigt, dass die Grenze zwischen passivem Konsum und aktiver Beteiligung bei interaktiven Livestreams verschwimmen kann. Wer lediglich zusieht, nimmt eine andere Rolle ein als jemand, der durch eine Zahlung den weiteren Verlauf des Geschehens bestimmt.

Aus Sicht der Ermittler stellten die Spenden nicht bloß eine allgemeine Unterstützung des Streamers dar. Sie waren Teil des Spielmechanismus und lieferten den finanziellen Anreiz für die Fortsetzung der Sendung. Die zahlenden Zuschauer könnten dadurch die Herstellung der strafbaren Inhalte aktiv erleichtert oder gefördert haben.

Ob diese Einschätzung vor Gericht Bestand hat, muss für jeden Beschuldigten einzeln geprüft werden. Die Ermittlungen gegen die 161 Zuschauer senden dennoch ein deutliches Signal: Wer in einem Livestream Geld zahlt, um Misshandlungen oder sexualisierte Handlungen an Minderjährigen auszulösen, kann sich nicht zwingend darauf berufen, nur Zuschauer gewesen zu sein.

Bedenkt man nun, dass die Popularität solcher Streamer oftmals darauf fußt, dass das Publikum davon ausgeht, selbst nie irgendwelche Konsequenzen tragen zu müssen, könnte eine Verurteilung des beteiligten Publikums als Präzedenzfall in Zukunft dafür sorgen, dass "Zuschauen" ebenfalls zur Straftat werden könnte und das Publikum genauso für derlei Aktionen verantwortlich wird, wie der Täter selbst – und plötzlich könnten den Streamern scharenweise ihre Fans davonlaufen. Dann hätten solche Streamer auch keine Grundlage mehr derlei Schandtaten zu treiben. Mit Blick auf diesen aktuellen Fall eine durchaus wünschenswerte Sache.

Das Urteil gegen Shin Tae-il ist bislang als Entscheidung der ersten Instanz einzuordnen. Ein abschließendes rechtskräftiges Urteil beziehungsweise der Ausgang eines möglichen Berufungsverfahrens ist derzeit nicht verlässlich dokumentiert.

Daniel Fersch

Daniel schreibt über so ziemliches alles, was mit Games, Serien oder Filmen und (leider) auch fragwürdigen Streamern zu tun hat – insbesondere, wenn es dabei um Nintendo, Dragon Ball, Pokémon oder Marvel geht....