Deutschland könnte sich in Sachen Nutzerrechte im Internet noch ein Beispiel nehmen... In diesem Fall scheint das Vorbild allerdings China zu sein.

Es ist inzwischen wohl kaum noch ein Geheimnis, dass sich der Großteil der heutigen Online-Plattformen und Websites über das Schalten von Werbungen sowie das Sammeln und Weiterverkaufen von Nutzerdaten finanziert.
Nach dem Prinzip der Online-Wahlfreiheit stand es Internetnutzern bislang in jedem Land – mit Ausnahme von China – frei, diese Anzeigen durch das Installieren eines Adblockers zu umgehen. Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird dementsprechend vielerorts mit Sorge zur Kenntnis genommen.
Urheberrecht vs. Wahlfreiheit
Anlass dieser Entscheidung war der Instanzenzug einer Klage des milliardenschweren Medienunternehmens Axel Springer SE, welches unter anderem für Medienprodukte wie BILD, Welt, Politico, meinestadt.de und finanzen.net bekannt ist. Die Firma hatte moniert, dass die Browser-Erweiterung „Adblock Plus“ der Eyeo GmbH den HTML-Code von Webseiten verändere und damit das Urheberrecht des Webseiteninhabers verletze.
Die Klage war vom Landgericht Hamburg im Jahr 2022 und dann vom Oberlandesgericht Hamburg 2023 abgewiesen worden. Nach einer weiteren Klage durch Axel Springer SE entschied das Bundesgericht am 31. Juli 2025 jedoch, dass die Abweisung nicht rechtens gewesen sei und wies das Oberlandesgericht Hamburg an, sich doch intensiver mit der Angelegenheit auseinanderzusetzen.
Hierbei ist erwähnenswert, dass mehrere Plattformen in den letzten Jahren verstärkt gegen Adblocker vorgehen; prominentes Beispiel ist hierbei YouTube, wo auf Anbieterseite bereits eine Vielzahl von Maßnahmen angewendet wurde, um die Nutzung solcher Browser-Erweiterungen zu erschweren. Dass wie im Fall von Springer vs. Eyeo eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden könnte, ist jedoch ein Novum.
Rentabilität vs. Sicherheit
Der Grund für dieses aggressivere Vorgehen liegt darin, dass viele große Plattformen ihre Zielgruppe inzwischen fast vollständig ausgeschöpft haben. Gleichzeitig steigen aufgrund der wachsenden Zahl an gehosteten Videos, Posts und Daten die Serverkosten. Wenn nicht mehr Nutzer angelockt werden können und trotzdem die Betriebskosten steigen, muss mehr Geld aus der existierenden Nutzerbasis gezogen werden, um die Kosten zu decken.
Bei Abonnement-Dienstleistungen wie Netflix kann dies über eine Preiserhöhung geschehen, aber kostenlose Angebote, die sich vor allem über Werbung finanzieren – seien es nun YouTube, Twitch, die Seiten von Axel Springer SE oder auch wir hier bei EarlyGame – können steigende Betriebskosten nur dadurch ausgleichen, dass sich mehr Nutzer mehr Werbung anschauen. Auch unter den Kreativschaffenden auf den Plattformen ist der Umgang mit Werbung deshalb umstritten.
Dennoch besteht die Befürchtung, dass ein Urteil zugunsten von Axel Springer SE im gegebenen Rechtsfall einen Präzedenzfall setzen könnte, nicht nur Adblocker generell, sondern durch das Urheberrechtsargument Browser-Erweiterungen allgemein in Deutschland als gesetzeswidrig einzustufen. Somit würde Internetnutzern das Recht entzogen, in Sachen Sicherheit, Privatsphäre und Zugänglichkeit eigene Maßstäbe zu setzen.
Doch was ist eure Meinung? Steuern wir auf ein China-ähnliches Verbot von Adblockern zu? Oder ist dieser Rechtsstreit nur reine Firmenpolitik? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!