Erst Geldstrafe, nun Knast – wie eine Ohrfeige juristisch eskalierte.

Wer austeilt, muss auch einstecken können – ein gängiger Leitsatz im Comedy-Geschäft, doch als juristische Rechtfertigung für Körperverletzung wohl kaum anwendbar. Diese Erfahrung musste auch Rapper Fat Comedy machen, als er am 1. August 2025 zum wiederholten Mal für seinen Umgang mit der eigenen Straftat vor Gericht stand.
Ungleiche Geschmäcker
Es war nicht das erste Mal, dass der deutsche Komiker Oliver Pocher für seinen Humor Kritik erntete; der 47-Jährige musste sich im Laufe seiner Karriere mehrfach auch juristisch Vorwürfen der Beleidigung und Herabsetzung erwehren. Als er jedoch im März 2022 als Zuschauer eines Boxkampfs unvermittelt mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen wurde, bekam er erstmals physisch die Risiken seines Berufszweigs zu spüren.
Der Schläger war hierbei der Rapper Fat Comedy (bürgerlich Giuseppe Sumrain), welcher den Angriff später damit begründete, dass Pocher einen „unschönen Charakter“ habe und Menschen erniedrige. Fat Comedy – dessen Künstlername noch aus einer Zeit stammt, in der er etwa 100 Kilogramm mehr wog – fiel auch davor schon durch seinen zivilen Ungehorsam auf.
Der Influencer mit Followerzahlen im Millionenbereich behauptet von sich, hauptsächlich Mobbing und Identität zu thematisieren, was sich auch in seinen öffentlichkeitswirksamen Aktionen niederschlägt; so stand er wegen Fahrradfahren auf einer Stadtautobahn (als Protest gegen die Erinnerungskultur um die Anschläge von Hanau) und Stadionflitzen (um auf die Lage der uigurischen Minderheit in China aufmerksam zu machen) vor Gericht.
Juristische Konsequenzen
Der plötzliche Angriff auf Pocher reiht sich also in eine Liste von Aktionen ein, welche von Fat Comedy mit einem Anti-Diskriminierung-Motiv begründet, von Kritikern aber als Masche zum finanziell motivierten Aufmerksamkeitsfang abgetan wurden.
Mit Verweis auf die ernsthaften gesundheitlichen Konsequenzen der schallenden Ohrfeige reichte Pocher Klage gegen den Rapper ein und bekam im Juli 2023 zunächst ein Schmerzensgeld von 5.000 € sowie 45.000 Euro Entschädigung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zugesprochen. Letzterer Betrag wurde deswegen fällig, weil Fat Comedy das Video seines Angriffs wiederholt in Kombination mit herabwürdigenden Aussagen in den sozialen Medien verbreitet hatte.
Eine Unterlassungspflicht bezüglich der zukünftigen Weiterverbreitung des Videos hatte Fat Comedy seitdem jedoch wiederholt verletzt, weswegen Pocher einen weiteren Prozess einleitete, in dessen Rahmen er Ordnungshaft für den Rapper forderte.
Abschließendes Urteil
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main gab dem Kläger im August 2025 schließlich recht und ordnete eine zwölftägige Ordnungshaft für Fat Comedy an.
Die Begründung des Rechtsspruchs greift den Vorwurf auf, der Rapper hätte die Körperverletzung vor allem begangen, um sein eigenes Image in den sozialen Medien aufzubessern. Er habe das Video der Tat wiederholt genutzt, um „seine eigene mediale Popularität zu steigern und die Demütigung des Gläubigers fortlaufend zu perpetuieren“. Es ist somit einer von mehreren juristischen Einschnitten der letzten Wochen, welche das Influencer-Geschäftsmodell untergraben.
Wann Fat Comedy seine Haftstrafe antreten wird, hat sein Anwalt zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bekanntgegeben.
Was ist eure Meinung: Ist eine (wenn auch kurze) Haftstrafe als Konsequenz für eine Ohrfeige angemessen? Oder haben die Beteiligten überreagiert? Lasst es uns in den Kommentaren wissen.