Keine Einschränkung seiner Grundrechte: KuchenTV bleibt Volksverhetzer

Nach etwa 8 Jahren Rechtsstreit ist die finale Entscheidung gefallen: Die Verurteilung von Meinungsblogger KuchenTV aufgrund des Straftatbestands der Volksverhetzung bleibt rechtswirksam.
Anlass zur Volksverhetzung
2017 veröffentliche der Influencer ein Video, in welchem er die Strafanzeige einer Schülerin aus Dresden thematisierte. Diese wollte mit ihrer Anzeige unterbinden, dass ihre Mitschüler weiterhin antisemitische Beleidigungen und volksverhetzende Inhalte mit Bezug zur NS-Ideologie verbreiteten. Der YouTuber selbst stand aufgrund seiner Online-Aktivitäten bereits häufiger vor Gericht.
In seinem damaligen Video kritisierte KuchenTV teilweise diese Inhalte, welche von den Schülern verbreitet worden waren, wertete das Stellen einer Strafanzeige jedoch als Überreaktion, da es sich bei den Nachrichten und Bildern lediglich um „schwarzen Humor“ handele – eine Sichtweise, von der er sich heute distanziert.
Juristisch problematisch wurde dann seine Reaktion auf einen dieser Inhalte, konkret eine herabwürdigende Darstellung von jüdischen Opfern des Holocausts, welche er in seinem Video mit „gar nichtmal so schlecht, das muss sagen“ kommentierte. Hierbei stellte weniger der Bericht über den ursprünglichen volksverhetzenden Inhalt, als vielmehr seine Reaktion darauf das Problem dar.
Eskalation zum Bundesverfassungsgericht
Für seinen ursprünglichen Kommentar wurde er mehrfach wegen Volksverhetzung angezeigt und verurteilt. In seinem Umgang mit dem Inhalt habe – dem Urteil zufolge – Menschen jüdischen Glaubens das Recht abgesprochen, „eingebunden in die staatliche Gemeinschaft in ihrem Andenken Ernst genommen“ zu werden. Seitdem ging KuchenTV – wie schon wiederholt in seiner Vergangenheit – mehrfach gegen das Urteil in Berufung und konnte über mehrere Instanzen die ursprüngliche Geldstrafe von 32.000€ auf nunmehr ungefähr 20.000€ reduzieren.
Immer noch unzufrieden mit diesem Ergebnis plante der Influencer, Verfassungsbeschwerde vorm Bundesverfassungsgericht einzureichen. Nach einem langwierigen und kostspieligen Antragsprozess wurde KuchenTV dann allerdings im August 2025 mit dem für ihn nach eigenen Aussagen unverständlichen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts konfrontiert, seinen Fall nicht anzuhören.
Hierbei ist erwähnenswert, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht dem Europäischen Modell der Verfassungsgerichtsbarkeit, anstatt beispielsweise dem Amerikanischen, entspricht. Somit kann nicht jeder Rechtsstreit bis in diese oberste Instanz verschoben werden, wie es beispielsweise in den USA der Fall wäre, sondern nur solche, welche explizit staatliches Handeln betreffen.
KuchenTVs Einschätzung, durch staatliches Handeln in seinen Grundrechten eingeschränkt zu werden, schien das Gericht nicht zu teilen und lehnten so eine Beurteilung seiner Verfassungsbeschwerde – wie in etwa 90% aller Fälle – ab. Dies markiert das Ende dieser Verhandlungen; seitens des Streamers sind alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft.
Was ist eure Meinung? Hätte sich das Gericht wegen Einschränkung der Meinungsfreiheit einschalten sollen? Oder war der Straftatbestand der Volksverhetzung tatsächlich zu offensichtlich? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!